Intensive familienaktivierende Hilfen
Das Familienhaus
Intensive Unterstützung für Familien in besonderen Belastungssituationen
Das Familienhaus bietet Familien, Elternteilen und Lebensgemeinschaften mit Kindern in schwierigen Lebens- und Problemlagen einen geschützten Rahmen mit intensiver pädagogischer Unterstützung, Alltagsbegleitung und Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hilfe verbindet aufsuchende Unterstützung, eine zeitlich begrenzte Wohnphase im Familienhaus und eine anschließende ambulante Nachbetreuung. Gemeinsam mit der Familie und dem zuständigen Jugendamt werden Ziele, Aufträge und notwendige Schutzmaßnahmen abgestimmt. Ziel ist es, Familien zu stabilisieren, Erziehungskompetenzen zu stärken und tragfähige Perspektiven für ein gelingendes Zusammenleben zu entwickeln.
Was ist das Familienhaus?
Hilfe, die stabilisiert und Perspektiven eröffnet
Das Familienhaus ist ein intensives familienaktivierendes Unterstützungsangebot. Es richtet sich an Familien, die im Alltag, in der Erziehung, Versorgung oder Stabilisierung ihrer Kinder einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Die Hilfe wird individuell geplant und orientiert sich am jeweiligen Hilfeverlauf.
Die Maßnahme verläuft in drei Phasen: ambulante Vorbetreuung, intensive Wohnphase im Familienhaus und ambulante Nachbetreuung. Dadurch können Familien schrittweise begleitet, stabilisiert und auf ein selbstständigeres Leben vorbereitet werden.
Für wen ist die Hilfe geeignet?
Zielgruppe
Das Familienhaus richtet sich an Familien, Lebensgemeinschaften und Elternteile mit Kindern oder Jugendlichen, die sich in schwierigen oder besonders belasteten Lebenssituationen befinden. Aufgenommen werden Familien mit einem intensiven Hilfebedarf, bei denen Unterstützung in Erziehungs-, Versorgungs-, Alltags- und Krisensituationen notwendig ist.
Typische Themen
Die Hilfe richtet sich an Familien mit einem intensiven Unterstützungsbedarf im Alltag, in der Versorgung und in der Erziehung ihrer Kinder. Im Mittelpunkt stehen belastete Familiensysteme, Überforderungssituationen, drohende Fremdunterbringung, unklare Perspektiven im Zusammenleben mit den Kindern oder Hilfeverläufe, in denen bisherige Unterstützungsangebote nicht ausreichend stabilisierend wirken konnten. Auch bei psychischen Belastungen, Suchterkrankungen, Entwicklungsschwierigkeiten der Kinder oder komplexen Problemlagen bietet das Familienhaus einen geeigneten Rahmen, sofern Mitwirkungsbereitschaft, Kinderschutz und ein gemeinsamer Hilfeprozess gewährleistet werden können.
Wir begleiten Familien dabei, wieder sicherer im Alltag zu handeln.
Stabilisieren. Stärken. Verselbstständigen.
Hilfeprozess
So läuft die Hilfe ab
Das Familienhaus arbeitet in einem klar strukturierten Phasenmodell. Die Familien werden zunächst ambulant vorbereitet, anschließend im Familienhaus intensiv begleitet und danach in der eigenen Wohnung weiter unterstützt. Die Ziele und Aufträge werden im Hilfeplanverfahren vereinbart und im Verlauf regelmäßig überprüft.
01
Anfrage und Hilfeplanung
Die Anfrage erfolgt über das zuständige Jugendamt. Im Hilfeplangespräch werden Familiensituation, Aufträge, Ziele, Schutzaspekte und Rahmenbedingungen gemeinsam geklärt.
02
Ambulante Vorbetreuung
Vor dem Einzug lernen sich Familie und Fachkräfte kennen. Erste Aufträge werden bearbeitet und der Wechsel in das Familienhaus wird gemeinsam vorbereitet.
03
Intensive Wohnphase
Die Familie lebt zeitlich begrenzt in einer eigenen Wohnung im Familienhaus. Im Alltag werden Erziehung, Versorgung, Haushalt, Struktur und Krisenbewältigung begleitet.
04
Nachbetreuung
Nach dem Auszug wird die Familie ambulant in der eigenen Wohnung weiter begleitet. Erlernte Strukturen sollen gesichert und Rückfälle vermieden werden.
Für Jugendämter und Fachkräfte
Wichtige Infomartionen zur Maßnahme
Das Familienhaus ist ein intensives Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Die pädagogische Hilfe erfolgt im Auftrag des zuständigen Jugendamtes. Die Familien leben während der Intensivphase in eigenen Wohnungen im Familienhaus. Die Finanzierung der pädagogischen Leistung erfolgt über das Jugendamt; die Finanzierung der Wohnung und des Lebensunterhalts erfolgt über Sozialleistungen oder eigenes Einkommen. Das Jugendamt ist Kostenträger.
Rechtsgrundlage
- §27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
- §31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
- §35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- §36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
Sie möchten eine Anfrage für das Familienhaus stellen?
Wir klären gemeinsam, ob das Familienhaus zur aktuellen Familiensituation passt und welche nächsten Schritte erforderlich sind.