1.Rahmenbedingungen

 

Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung

Die Inanspruchnahme des Angebotes erfolgt im Auftrag der örtlich zuständigen Jugendämter, die gleichzeitig Kostenträger dieser Maßnahmen sind.

 

Hilfeart und Rahmenbedingungen

Die Flexiblen Hilfen stellen ein ambulantes, familienaktivierendes Unterstützungsangebot in aufsuchender Form dar. „Familienaktivierend“ bedeutet, die Familie zur Problemlösung aus eigener Kraft zu „aktivieren“ oder sie bei der Entwicklung von Problemlösestrategien aktiv zu unterstützen. Die flexible Hilfeform ist darauf ausgerichtet, auf Dauer ohne fremde Unterstützung leben zu können. Die Begleitung, Beratung und Unterstützung im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“, gehört so lange zu unserem Aufgabenbereich, bis die Familien ihren Lebensalltag ohne unsere Hilfe bewältigen können oder eine für den veränderten Bedarf passgenauere Hilfeform initiiert wurde (z. B. Vernetzung in den Sozialraum oder stationäre Hilfeform).

Die sozialpädagogische Hilfeform orientiert sich am individuellen Bedarf und Zielen der Familienmitglieder, ebenso wie an den Zielen und Aufträgen des Jugendamtes.

Deshalb gestaltet sich die Umsetzung der Hilfeform flexibel:

 

Das Angebot der Flexiblen Hilfen ist in der Regel für eine Dauer von ca. 12 bis 24 Monate vorgesehen. Abweichungen hiervon sind möglich und gewünscht, um die Hilfe individuell und passgenau für die Familien zu gestalten. Die aufsuchende Form der Hilfe findet im Allgemeinen im familiären Haushalt statt.

Das gesamte Familiensystem inklusive seinem sozialen Umfeld wird in die Hilfe miteinbezogen.

Im Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt und der Familie werden Ziele, Aufträge und der hierfür benötigte wöchentliche Betreuungsumfang sowie die voraussichtliche Laufzeit der Maßnahme festgelegt.

Wir unterstützen Familien und Kinder/Jugendliche mit z.B. folgenden Themen:

 

Die sozialpädagogischen Fachkräfte zeigen Lösungswege auf, die gemeinsam mit der Familie durch intensive Betreuung und Unterstützung erarbeitet werden.

Unter Einbezug der individuellen Ressourcen der Familien, sollen diese durch fachliche Anleitung, Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe schrittweise selbständig Lösungen erarbeiten.

Der Betreuungsumfang reduziert sich im Verlauf der Maßnahme sukzessive, in Absprache mit der Familie und dem Jugendamt und in Orientierung am Hilfeverlauf. Dieser wird regelmäßig dokumentiert und Veränderungen/Entwicklungen werden transparent mit der Familie reflektiert. Die schriftliche Dokumentation, welche in die fachliche Einschätzung der ambulanten Fachkraft miteinfließt, wird nach Kenntnisnahme der Familie an das zuständige Jugendamt weitergeleitet. Dies geschieht zum Hilfeplangespräch, i.d.R. alle 6 Monate.

Bei Erachtung von anlassbezogenen Zwischengesprächen durch die Fachkräfte, wie auch bei Vermutung oder Feststellung von Aspekten der Kindeswohlgefährdung oder fehlender Mitwirkung der Familie (mangelnde Erreichbarkeit, gehäuftes Absagen von Terminen etc.), erfolgt umgehend die Information des Jugendamtes. Die Informationen werden in Form einer schriftlichen „Aktennotiz“ oder „Gefährdungsmitteilung“ der Familie und dem Jugendamt übermittelt.

Die Flexiblen Hilfen eignen sich sowohl für Arbeitskontexte auf „freiwilliger Basis“ als auch für die Umsetzung im Zwangskontext. Bei ersterem gestalten sich Zugang und Vertrauensaufbau zur Familie zu Beginn der Maßnahme i.d.R. einfacher, da häufig eine Problemeinsicht besteht. Dies ermöglicht zeitnahe Veränderungsprozesse und erhöht die Chance für einen positiven Hilfeverlauf. Bei Initiierung des Unterstützungsangebotes im Zwangskontext ist der Hilfebeginn häufig geprägt von Ablehnung, Vermeidung, Terminabsagen, fehlende Erreichbarkeit, usw. Dies erfordert einen engen Austausch mit dem Jugendamt und viel Fingerspitzengefühl, die Familie letztlich doch für ein Arbeitsbündniss zu gewinnen, aber auch Folgen und Konsequenzen ihrer Handlungen zu verdeutlichen. Im Fokus der Arbeit steht immer das Kindeswohl und der Kinderschutz, unter Einbezug aller familiären und sozialen Ressourcen, um Gefährdungen vorzubeugen und abwenden zu können.

 

Fallanfrageverfahren

 

 Umfeld der Einrichtung und räumliche Ressourcen des Hilfeangebotes

Unsere Einrichtung hat ihren Sitz im Ort Wiebelskirchen (ca. 9.000 Einwohner), dem größten Stadtteil der Kreisstadt Neunkirchen/Saar.

Der Ort liegt zwischen Neunkirchen und Ottweiler und verfügt über eine gute Infrastruktur: Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, das Freibad, Sportvereine, Tanzschule und Wälder sind innerhalb weniger Minuten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Bus erreichbar.

Sehr zentral gelegen, in einem renovierten, ursprünglichen Zweifamilienhaus, befinden sich folgende Räumlichkeiten im Dachgeschoss, die alle pädagogischen Fachkräfte bei Bedarf nutzen können:

 

Unser Team

Im multiprofessionellen Team der Flexiblen Hilfen arbeiten (heil-)pädagogische Fachkräfte

(z. B. ErzieherInnen, HeilerziehungspflegerInnen, SozialarbeiterInnen/-pädagogInnen).

Bei Bedarf oder speziellen Problemlagen kann auf weitere Professionen (z. B.  Familien-/ Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen) zurückgegriffen werden.

Unserer Zielgruppe entsprechend achten wir auf passgenaue Zusatzqualifikationen z. B. in den Bereichen:

 

Es findet wöchentlich eine Teamsitzung mit Beratung und Reflexion des Maßnahmenverlaufes durch die pädagogische Leitungsebene statt. Über Handyerreichbarkeit ist ein krisenbedingter Austausch mit pädagogischer Leitung und KollegInnen sichergestellt und es werden Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision angeboten.

 

2.Zielgruppe

Das Angebot der Flexiblen Hilfen richtet sich an Familien, Lebensgemeinschaften und Elternteile mit Kindern und Jugendlichen in schwierigen/besonderen Lebens- und Problemlagen:

 

Wir arbeiten vorwiegend mit Hilfeempfängern aus dem Risiko- und Gefährdungsbereich.

Im Hilfeprozess wird das Ziel angestrebt, gemeinsam mit den Familien die Einstufung in den Leistungs-/Unterstützungsbereich zu erreichen.

 

3.Pädagogische Grundlagen und Methoden zur Zielerreichung

Wir arbeiten nach Grundsätzen und Methoden des „systemischen Ansatzes“ und begegnen den uns anvertrauten Familien, Kinder und Jugendlichen empathisch, wertschätzend, mit Respekt und unter Einbezug ihrer Ressourcen:

 

Auf der Grundlage der Hilfeplanung, unter Beteiligung aller relevanten Personen, wird ein Hilfekonzept entwickelt und durchgeführt. Dieses wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.

Das Ziel der Flexiblen Hilfen ist es, eigene Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese einzuüben, für langfristige, dauerhafte und tragfähige Lösungen. Ein Erhalt des gesamten Familiensystems wird somit angestrebt und Fremdunterbringungen soll entgegengewirkt werden.

Im Vordergrund steht der Prozess, dass die Familien perspektivisch sicher handeln und intervenieren können, durch z.B.:

 

Die Wirksamkeit dieser Methoden setzt die Entwicklung eines Arbeitsbündnisses und eine gelingende Arbeitsbeziehung voraus. Deshalb ist der Aufbau einer Vertrauensbasis, die Transparenz in der Zusammenarbeit und die Partizipation der HilfeempfängerInnen im Hilfeprozess ein zentrales Element unserer Arbeit.

Zum fachlich angemessenen Handeln gehört für uns auch das Wissen um unsere Kompetenzen und Grenzen. Unsere flexible Arbeitsweise zeichnet sich dadurch aus, dass die Hilfe in kritischen Phasen zeitlich intensiviert werden kann, um den Familien ein erhöhtes und individuell bedarfsgerechtes Maß an Unterstützung anzubieten. Stellen wir im Hilfeprozess fest, dass die von uns angebotene Hilfeform, auch nach Anpassung der möglichen Modalitäten, nicht mehr zum Hilfebedarf passt (z.B. zeitliche Intensität oder Hilfeform nicht mehr angemessen), dann melden wir dies den jeweiligen HilfeempfängerInnen und dem zuständigen Jugendamt zurück und teilen unsere Einschätzung mit.

 

Zusammenarbeit und Kooperation mit dem Jugendamt und anderen Trägern und Institutionen

Im Rahmen der Flexiblen Hilfen arbeitet das Team mit dem zuständigen Jugendamt und anderen Trägern und Institutionen zusammen. Je nach Bedürfnislage der Familien und Auftragserteilung sind dies z.B.:

 

Die Kooperation/Der Fachaustausch kann auf unterschiedliche Art und Weise und im Beisein der Familie oder deren Abwesenheit (mit Schweigepflichtsentbindung) erfolgen:

 

In der Zusammenarbeit mit den Institutionen vor Ort, ist es unser Anliegen, eine gelingende Netzwerkarbeit mit unseren HilfeempfängerInnen zu leisten, um ihnen eine soziale Anbindung zu ermöglichen.

 

4.Kinderschutz und Krisenintervention

Im § 8a SGB VIII ist der Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung beschrieben. Träger und Einrichtungen bekommen bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung eines betreuten Kindes eine entsprechende Handlungsanleitung. Dafür sollen die Jugendämter Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten treffen. Der § 8b SGB VIII regelt die fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Damit wird der Beratungsauftrag der überörtlichen Träger der Jugendhilfe, d.h. der Landesjugendämter festgeschrieben.

Die Regelung des § 72a SGB VIII verpflichtet die Jugendämter, keine Personen zu beschäftigen, die hierfür nicht persönlich geeignet sind. Gleiches gilt aufgrund von erforderlichen Vereinbarungen auch für freie Träger in der Kinder- und Jugendhilfe – in diesem Sinne auch für unsere Einrichtung. Die persönliche Eignung liegt nicht vor, wenn die Mitarbeiter*innen rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB verurteilt wurden. Die Prüfung erfolgt bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen durch die Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 des BZRG.

Wir beraten und unterstützen die von uns betreuten Familie mit dem Ziel, ihren Kindern eine entwicklungsgemäße Förderung, gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gefährdungen des Kindeswohls sicherzustellen. Durch unsere aufsuchende Arbeit fördern und unterstützen wir die Bewältigung von Krisen, Belastungen und Problemen in der Familie. Wir arbeiten unterstützend, nicht ersetzend.

Wir sind den geltenden Bestimmungen zum Kinderschutz verpflichtet und handeln danach. Wir nutzen Hilfsmittel (Erfassungsbögen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung) zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung zur Strukturierung und prüfen diese im fachlichen Austausch. Bei Gefahr im Verzug ergreifen wir unverzüglich erforderliche Schutzmaßnahmen.

Das Wohl von Kindern ist gefährdet, wenn sie durch seelische/körperliche/geistige Misshandlung/Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch in ihrer Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt sind. „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind zu unterlassen.“ (BGB § 1631, Abs. 2)

Es gibt diverse mögliche Faktoren, die zu einer Kindeswohlgefährdung beitragen oder führen können: belastende materielle und soziale Situationen von Familien, hohe Konfliktbelastung, Streit und Gewalt zwischen Eltern, Überforderung und Hilflosigkeit der Eltern, usw.

Häufig begegnen wir in den ambulanten Hilfen Familien, in denen aus unterschiedlichsten Gründen nicht genügend auf die Grundbedürfnisse von Kindern/Jugendlichen eingegangen wird. Es findet (emotionale) Vernachlässigung oder unzureichende Versorgung im Alltag statt oder es bestehen schwierige Lebensbedingungen im häuslichen Umfeld, weil die Eltern mit der

Alltags- und Haushaltsbewältigung überfordert sind. Vor diesem Hintergrund sind Prävention und Schutz des Kindeswohls immer auch zentrale Bestandteile der ambulanten Hilfen zur Erziehung: Durch die Beratung und Betreuung einer Familie bei ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von diversen Problemlagen, bei Krisen und Konflikten sowie im Umgang mit Ämtern und Institutionen sollen die Familien darin unterstützt werden, die eigenen Kinder vor Gefährdungen zu schützen. Viele Inhalte der pädagogischen Arbeit haben präventiven Charakter und/oder dienen der Abwendung potentieller Kindeswohlgefährdungen.

Ergeben sich in der Betreuungsarbeit Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, wird durchgehend eine kollegiale Beratung im Team gewährleistet. Zudem wird eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) beteiligt. Dabei werden folgende Schritte/ Gesichtspunkte erörtert:

 

Die Sorgeberechtigten sowie das Kind werden in die Gefährdungseinschätzung einbezogen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.

Bei gewichtigen Anhaltspunkten der akuten Gefährdung eines Kindes wird das Jugendamt umgehend vorab telefonisch und zusätzlich mit einem Meldebogen/Aktenvermerk schriftlich informiert. So lässt sich zeitnah das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.

Eine entsprechende Dienstanweisung mit entsprechenden Handlungsschemata bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung liegt den MitarbeiternInnen vor.

Bei familiären und/oder persönlichen Krisen wird durch sofortige Einbeziehung des Jugendamtes versucht, die Situation der Familie bzw. des Kindes/Jugendlichen zu entschärfen. Durch die Klärung der aktuellen Problemkonstellation und ggf. dem Führen von Deeskalations- und Vermittlungsgesprächen in und nach der Krise wird das Kind/der Jugendliche im Rahmen der Möglichkeiten der Flexiblen Hilfen begleitet (unter Einbeziehung des Jugendamtes).

Bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung werden sofort adäquate Maßnahmen eingeleitet und das Jugendamt umgehend informiert.

In Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen, findet eine Kontaktaufnahme und Kooperation mit dem Jugendamt, den Erziehungsberechtigten, der Schule u.ä. statt.

Bei Bedarf werden zusätzliche Hilfemaßnahmen (Fremdunterbringung, Therapie, psychiatrische Versorgung etc.) angeregt.

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche für ihre gesunde Entwicklung auf (körperliche) Nähe, Zuwendung und Geborgenheit angewiesen. Diese suchen sie nicht nur bei Eltern, Geschwistern, Gleichaltrigen etc., sondern u. a. auch bei den professionellen HelferInnen.

Alle MitarbeiterInnen sind verpflichtet, den Schutz jedes Kindes/Jugendlichen vor Übergriffen durch Erwachsene sowie durch andere Kinder und Jugendliche sicherzustellen.

Die Sicherung des Kinderschutzes hat Vorrang vor anderen Arbeitsaufträgen!

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Flexible Hilfe

1.Rahmenbedingungen

 

Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung

  • 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
  • 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
  • 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan

Die Inanspruchnahme des Angebotes erfolgt im Auftrag der örtlich zuständigen Jugendämter, die gleichzeitig Kostenträger dieser Maßnahmen sind.

 

Hilfeart und Rahmenbedingungen

Die Flexiblen Hilfen stellen ein ambulantes, familienaktivierendes Unterstützungsangebot in aufsuchender Form dar. „Familienaktivierend“ bedeutet, die Familie zur Problemlösung aus eigener Kraft zu „aktivieren“ oder sie bei der Entwicklung von Problemlösestrategien aktiv zu unterstützen. Die flexible Hilfeform ist darauf ausgerichtet, auf Dauer ohne fremde Unterstützung leben zu können. Die Begleitung, Beratung und Unterstützung im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“, gehört so lange zu unserem Aufgabenbereich, bis die Familien ihren Lebensalltag ohne unsere Hilfe bewältigen können oder eine für den veränderten Bedarf passgenauere Hilfeform initiiert wurde (z. B. Vernetzung in den Sozialraum oder stationäre Hilfeform).

Die sozialpädagogische Hilfeform orientiert sich am individuellen Bedarf und Zielen der Familienmitglieder, ebenso wie an den Zielen und Aufträgen des Jugendamtes.

Deshalb gestaltet sich die Umsetzung der Hilfeform flexibel:

  • Die wöchentlich zur Verfügung stehenden Fachleistungsstunden, belaufen sich zwischen mind. 5 und in der Regel 15 Fachleistungsstunden/Woche (mehr als 15 FLS wöchentlich können individuell im Bedarfsfall vereinbart werden).
  • In Fällen mit einer höheren Betreuungsintensität oder Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung, arbeiten zwei Fachkräfte des Teams, nach dem Vier-Augen-Prinzip. Je nach Erfordernis kann im Tandem, mit einer weiblichen und einer männlichen Fachkraft gearbeitet werden.
  • Einsätze zu Randzeiten und in Krisensituationen der Familien, an bis zu 7 Tagen/Woche.
  • telefonische Erreichbarkeit (Diensthandy) der Fachkräfte für die Familien, von Mo – Fr zwischen 8 und 18 Uhr,
  • zusätzliches Angebot der telefonischen Rufbereitschaft, für Notfälle in Krisensituationen (Mo – Fr von 20 – 8 Uhr, Wochenenden/Feiertage 24 h)
  • die methodische Arbeit der Fachkräfte orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und Entwicklungsstand der einzelnen Familienmitglieder,
  • das zuständige Jugendamt kann bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine Schutzvereinbarung mit Kontrollaufträgen treffen, welche die Familie mit Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte einhalten/umsetzen soll, um weitere Schritte hinsichtlich einer Fremdunterbringung der Kinder zu vermeiden

 

Das Angebot der Flexiblen Hilfen ist in der Regel für eine Dauer von ca. 12 bis 24 Monate vorgesehen. Abweichungen hiervon sind möglich und gewünscht, um die Hilfe individuell und passgenau für die Familien zu gestalten. Die aufsuchende Form der Hilfe findet im Allgemeinen im familiären Haushalt statt.

Das gesamte Familiensystem inklusive seinem sozialen Umfeld wird in die Hilfe miteinbezogen.

Im Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt und der Familie werden Ziele, Aufträge und der hierfür benötigte wöchentliche Betreuungsumfang sowie die voraussichtliche Laufzeit der Maßnahme festgelegt.

Wir unterstützen Familien und Kinder/Jugendliche mit z.B. folgenden Themen:

  • Erziehungsprobleme, Einschränkung der Erziehungsfähigkeit
  • Überforderung bei der Alltagsbewältigung
  • Schulprobleme/beginnende Schulabstinenz
  • Konzentrationsprobleme, ADHS, AVWS
  • Autismusspektrumstörungen
  • Teilleistungsstörungen (Legasthenie, Dyskalkulie)
  • emotionale und psychosoziale Störungen
  • Störungen und Probleme im Bezugs- und Familiensystem
  • soziale Isolation/fehlende soziale Kontakte zu anderen Kindern/Jugendlichen
  • Verhaltensauffälligkeiten (sozial-emotional, Gewalt, Delinquenz usw.)
  • Traumatisierung
  • Bindungsstörung
  • Suchterkrankungen und/oder psychischen Erkrankungen
  • konfliktbehaftete Lebensumstände
  • Entwicklungs- und Lernstörung unterschiedlicher Genese

 

Die sozialpädagogischen Fachkräfte zeigen Lösungswege auf, die gemeinsam mit der Familie durch intensive Betreuung und Unterstützung erarbeitet werden.

Unter Einbezug der individuellen Ressourcen der Familien, sollen diese durch fachliche Anleitung, Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe schrittweise selbständig Lösungen erarbeiten.

Der Betreuungsumfang reduziert sich im Verlauf der Maßnahme sukzessive, in Absprache mit der Familie und dem Jugendamt und in Orientierung am Hilfeverlauf. Dieser wird regelmäßig dokumentiert und Veränderungen/Entwicklungen werden transparent mit der Familie reflektiert. Die schriftliche Dokumentation, welche in die fachliche Einschätzung der ambulanten Fachkraft miteinfließt, wird nach Kenntnisnahme der Familie an das zuständige Jugendamt weitergeleitet. Dies geschieht zum Hilfeplangespräch, i.d.R. alle 6 Monate.

Bei Erachtung von anlassbezogenen Zwischengesprächen durch die Fachkräfte, wie auch bei Vermutung oder Feststellung von Aspekten der Kindeswohlgefährdung oder fehlender Mitwirkung der Familie (mangelnde Erreichbarkeit, gehäuftes Absagen von Terminen etc.), erfolgt umgehend die Information des Jugendamtes. Die Informationen werden in Form einer schriftlichen „Aktennotiz“ oder „Gefährdungsmitteilung“ der Familie und dem Jugendamt übermittelt.

Die Flexiblen Hilfen eignen sich sowohl für Arbeitskontexte auf „freiwilliger Basis“ als auch für die Umsetzung im Zwangskontext. Bei ersterem gestalten sich Zugang und Vertrauensaufbau zur Familie zu Beginn der Maßnahme i.d.R. einfacher, da häufig eine Problemeinsicht besteht. Dies ermöglicht zeitnahe Veränderungsprozesse und erhöht die Chance für einen positiven Hilfeverlauf. Bei Initiierung des Unterstützungsangebotes im Zwangskontext ist der Hilfebeginn häufig geprägt von Ablehnung, Vermeidung, Terminabsagen, fehlende Erreichbarkeit, usw. Dies erfordert einen engen Austausch mit dem Jugendamt und viel Fingerspitzengefühl, die Familie letztlich doch für ein Arbeitsbündniss zu gewinnen, aber auch Folgen und Konsequenzen ihrer Handlungen zu verdeutlichen. Im Fokus der Arbeit steht immer das Kindeswohl und der Kinderschutz, unter Einbezug aller familiären und sozialen Ressourcen, um Gefährdungen vorzubeugen und abwenden zu können.

 

Fallanfrageverfahren

  • Mündliche (telefonische) oder schriftliche Anfrage (per E-Mail) des Sozialen Dienstes des Jugendamtes, bei der Pädagogischen Leitung: Kurzdarstellung der Familiensituation
  • Zusendung schriftlicher Unterlagen (Fallvorlage, Sozialpädagogische Diagnostik) durch den Sozialen Dienst
  • Vereinbarung eines Erstgespräches mit allen Beteiligten (Pädagogische Leitung, pädagogische Fachkraft, Jugendamt, Familie, ggf. weitere Institutionen/Träger)

 

 Umfeld der Einrichtung und räumliche Ressourcen des Hilfeangebotes

Unsere Einrichtung hat ihren Sitz im Ort Wiebelskirchen (ca. 9.000 Einwohner), dem größten Stadtteil der Kreisstadt Neunkirchen/Saar.

Der Ort liegt zwischen Neunkirchen und Ottweiler und verfügt über eine gute Infrastruktur: Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, das Freibad, Sportvereine, Tanzschule und Wälder sind innerhalb weniger Minuten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Bus erreichbar.

Sehr zentral gelegen, in einem renovierten, ursprünglichen Zweifamilienhaus, befinden sich folgende Räumlichkeiten im Dachgeschoss, die alle pädagogischen Fachkräfte bei Bedarf nutzen können:

  • Teeküche und Empfangsbereich der Verwaltung
  • Beratungs- und Besprechungsraum
  • Gemeinschaftsbüro mit mobilen Arbeitsplätzen
  • WC
  • Büro der Geschäftsführung/Pädagogische Leitung

 

Unser Team

Im multiprofessionellen Team der Flexiblen Hilfen arbeiten (heil-)pädagogische Fachkräfte

(z. B. ErzieherInnen, HeilerziehungspflegerInnen, SozialarbeiterInnen/-pädagogInnen).

Bei Bedarf oder speziellen Problemlagen kann auf weitere Professionen (z. B.  Familien-/ Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen) zurückgegriffen werden.

Unserer Zielgruppe entsprechend achten wir auf passgenaue Zusatzqualifikationen z. B. in den Bereichen:

  • systemische Zusatzausbildungen (z.B. FAM-Qualifikation)
  • Kinderschutzfachkraft
  • Traumafachberatung/-pädagogik
  • tiergestützte Pädagogik
  • Teacch-Ansatz
  • Marte Meo – Practitioner
  • AntiaggressionstrainerIn
  • Mediation
  • Releasingmethode
  • Erlebnispädagogik
  • Medienpädagogik
  • (Systemisches) Coaching
  • MentaltrainerIn

 

Es findet wöchentlich eine Teamsitzung mit Beratung und Reflexion des Maßnahmenverlaufes durch die pädagogische Leitungsebene statt. Über Handyerreichbarkeit ist ein krisenbedingter Austausch mit pädagogischer Leitung und KollegInnen sichergestellt und es werden Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision angeboten.

 

2.Zielgruppe

Das Angebot der Flexiblen Hilfen richtet sich an Familien, Lebensgemeinschaften und Elternteile mit Kindern und Jugendlichen in schwierigen/besonderen Lebens- und Problemlagen:

  • deren Unterstützungsbedarf nicht durch niedrigschwellige Hilfen und einer geringen Hilfeintensität (unter 5 Fachleistungsstunden) gedeckt werden kann,
  • die sich beim zuständigen Jugendamt Unterstützung angefordert haben,
  • bei denen durch das zuständige Jugendamt ein Hilfebedarf festgestellt wurde,
  • die hochstrittig sind und den Blick auf das Wohl des Kindes verloren haben,
  • die bereits Erfahrungen mit Hilfemaßnahmen vorweisen, aber bislang noch keine ausreichenden Erfolge erzielt werden konnten, um ohne externe Unterstützung zu leben,
  • die als Ergebnis einer Clearing-Maßnahme oder nach einer vorangegangenen intensiveren Maßnahme eine weiterführende Hilfe benötigen,bei denen die Rückführung eines oder mehrerer Kinder angestrebt wird bzw. begleitet werden soll.

 

Wir arbeiten vorwiegend mit Hilfeempfängern aus dem Risiko- und Gefährdungsbereich.

Im Hilfeprozess wird das Ziel angestrebt, gemeinsam mit den Familien die Einstufung in den Leistungs-/Unterstützungsbereich zu erreichen.

 

3.Pädagogische Grundlagen und Methoden zur Zielerreichung

Wir arbeiten nach Grundsätzen und Methoden des „systemischen Ansatzes“ und begegnen den uns anvertrauten Familien, Kinder und Jugendlichen empathisch, wertschätzend, mit Respekt und unter Einbezug ihrer Ressourcen:

  • Wir suchen gemeinsam nach Lösungen für Problemlagen.
  • Wir fördern persönliche, familiäre und soziale Stärken und Ressourcen.
  • Wir nutzen und schaffen soziale Netzwerke im Lebensraum der von uns betreuten Familien.
  • Wir beziehen das ganze Familiensystem und entsprechende Subsysteme (Schulen, Kita, etc.) in unsere pädagogische Arbeit mit ein.
  • Wir fördern die Beteiligung der uns anvertrauten Familien und jungen Menschen.

 

Auf der Grundlage der Hilfeplanung, unter Beteiligung aller relevanten Personen, wird ein Hilfekonzept entwickelt und durchgeführt. Dieses wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.

Das Ziel der Flexiblen Hilfen ist es, eigene Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese einzuüben, für langfristige, dauerhafte und tragfähige Lösungen. Ein Erhalt des gesamten Familiensystems wird somit angestrebt und Fremdunterbringungen soll entgegengewirkt werden.

Im Vordergrund steht der Prozess, dass die Familien perspektivisch sicher handeln und intervenieren können, durch z.B.:

  • Unterstützung, Betreuung und Beratung der Familie im häuslichen Umfeld, mit Terminabsprachen,
  • klare zeitliche Perspektive, durch regelmäßige Reflexions- und Auswertungsgespräche,
  • Transparenz in der Zusammenarbeit mit den Familien und Jugendämtern,
  • Ausführung von Kontrollaufträgen,
  • Wertschätzende und ressourcenorientierte Arbeitsweise,
  • Genogrammarbeit, Zeitleiste, Risiko- und Ressourcenprofil, Zirkuläre Fragen, Refraiming, Netzwerkarbeit, Beobachtung,
  • Einzel-, Paar- und Familiengespräche,
  • Erziehungsberatung (Stärkung und Förderung der Erziehungskompetenzen, Erarbeitung von Handlungsalternativen, Reflexion und Festigung erlernter Kompetenzen),
  • Analyse, Begleitung und Unterstützung familiärer Interaktionen,
  • Sicherung der Grundversorgung der Familie (z. B. Wohnraum, Ernährung, gesundheitliche Versorgung, finanzielle Versorgung, Bildung, Tagesstrukturentwicklung),
  • Förderung und Stabilisierung der Erziehungsfähigkeit,
  • Förderung und Stabilisierung der Bindung, emotionalen Beziehungen und des Selbstwertgefühls der einzelnen Familienmitglieder,
  • Förderung und Unterstützung von Alltagskompetenzen,
  • Vernetzung zu notwendigen medizinischen/psychologischen/sozialpädiatrischen Institutionen und anderen Unterstützungssystemen,
  • Traumafachberatung,
  • Integration in das soziale Umfeld,
  • Hilfe zur Selbsthilfe, zur Krisen- und Problembewältigung aus eigener Kraft,
  • Konflikt- und Krisenbewältigung,
  • Moderation von Familienkonferenzen,
  • Begleitung zu Terminen (Schulen, Kita, Ärzte, Behörden, Institutionen etc.),
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen (Kommunikation mit Behörden, Schulen, Kindertageseinrichtungen etc.),
  • Unterstützung bei der Reduzierung des Bedarfs an familienersetzenden- und unterstützenden Hilfen

 

Die Wirksamkeit dieser Methoden setzt die Entwicklung eines Arbeitsbündnisses und eine gelingende Arbeitsbeziehung voraus. Deshalb ist der Aufbau einer Vertrauensbasis, die Transparenz in der Zusammenarbeit und die Partizipation der HilfeempfängerInnen im Hilfeprozess ein zentrales Element unserer Arbeit.

Zum fachlich angemessenen Handeln gehört für uns auch das Wissen um unsere Kompetenzen und Grenzen. Unsere flexible Arbeitsweise zeichnet sich dadurch aus, dass die Hilfe in kritischen Phasen zeitlich intensiviert werden kann, um den Familien ein erhöhtes und individuell bedarfsgerechtes Maß an Unterstützung anzubieten. Stellen wir im Hilfeprozess fest, dass die von uns angebotene Hilfeform, auch nach Anpassung der möglichen Modalitäten, nicht mehr zum Hilfebedarf passt (z.B. zeitliche Intensität oder Hilfeform nicht mehr angemessen), dann melden wir dies den jeweiligen HilfeempfängerInnen und dem zuständigen Jugendamt zurück und teilen unsere Einschätzung mit.

 

Zusammenarbeit und Kooperation mit dem Jugendamt und anderen Trägern und Institutionen

Im Rahmen der Flexiblen Hilfen arbeitet das Team mit dem zuständigen Jugendamt und anderen Trägern und Institutionen zusammen. Je nach Bedürfnislage der Familien und Auftragserteilung sind dies z.B.:

  • Schulen
  • Kindertageseinrichtungen
  • Sozialpädiatrische Zentren und ADHS und Autismusambulanz
  • KinderärztInnen
  • Frühförderstellen
  • Behörden (Jobcenter, Arbeitsagenturen, Kreissozialämter etc.)
  • PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen
  • Kliniken
  • Freizeitvereine

 

Die Kooperation/Der Fachaustausch kann auf unterschiedliche Art und Weise und im Beisein der Familie oder deren Abwesenheit (mit Schweigepflichtsentbindung) erfolgen:

  • Face – to – Face
  • telefonisch
  • per E-Mail

 

In der Zusammenarbeit mit den Institutionen vor Ort, ist es unser Anliegen, eine gelingende Netzwerkarbeit mit unseren HilfeempfängerInnen zu leisten, um ihnen eine soziale Anbindung zu ermöglichen.

 

4.Kinderschutz und Krisenintervention

Im § 8a SGB VIII ist der Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung beschrieben. Träger und Einrichtungen bekommen bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung eines betreuten Kindes eine entsprechende Handlungsanleitung. Dafür sollen die Jugendämter Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten treffen. Der § 8b SGB VIII regelt die fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Damit wird der Beratungsauftrag der überörtlichen Träger der Jugendhilfe, d.h. der Landesjugendämter festgeschrieben.

Die Regelung des § 72a SGB VIII verpflichtet die Jugendämter, keine Personen zu beschäftigen, die hierfür nicht persönlich geeignet sind. Gleiches gilt aufgrund von erforderlichen Vereinbarungen auch für freie Träger in der Kinder- und Jugendhilfe – in diesem Sinne auch für unsere Einrichtung. Die persönliche Eignung liegt nicht vor, wenn die Mitarbeiter*innen rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB verurteilt wurden. Die Prüfung erfolgt bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen durch die Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 des BZRG.

Wir beraten und unterstützen die von uns betreuten Familie mit dem Ziel, ihren Kindern eine entwicklungsgemäße Förderung, gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gefährdungen des Kindeswohls sicherzustellen. Durch unsere aufsuchende Arbeit fördern und unterstützen wir die Bewältigung von Krisen, Belastungen und Problemen in der Familie. Wir arbeiten unterstützend, nicht ersetzend.

Wir sind den geltenden Bestimmungen zum Kinderschutz verpflichtet und handeln danach. Wir nutzen Hilfsmittel (Erfassungsbögen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung) zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung zur Strukturierung und prüfen diese im fachlichen Austausch. Bei Gefahr im Verzug ergreifen wir unverzüglich erforderliche Schutzmaßnahmen.

Das Wohl von Kindern ist gefährdet, wenn sie durch seelische/körperliche/geistige Misshandlung/Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch in ihrer Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt sind. „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind zu unterlassen.“ (BGB § 1631, Abs. 2)

Es gibt diverse mögliche Faktoren, die zu einer Kindeswohlgefährdung beitragen oder führen können: belastende materielle und soziale Situationen von Familien, hohe Konfliktbelastung, Streit und Gewalt zwischen Eltern, Überforderung und Hilflosigkeit der Eltern, usw.

Häufig begegnen wir in den ambulanten Hilfen Familien, in denen aus unterschiedlichsten Gründen nicht genügend auf die Grundbedürfnisse von Kindern/Jugendlichen eingegangen wird. Es findet (emotionale) Vernachlässigung oder unzureichende Versorgung im Alltag statt oder es bestehen schwierige Lebensbedingungen im häuslichen Umfeld, weil die Eltern mit der

Alltags- und Haushaltsbewältigung überfordert sind. Vor diesem Hintergrund sind Prävention und Schutz des Kindeswohls immer auch zentrale Bestandteile der ambulanten Hilfen zur Erziehung: Durch die Beratung und Betreuung einer Familie bei ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von diversen Problemlagen, bei Krisen und Konflikten sowie im Umgang mit Ämtern und Institutionen sollen die Familien darin unterstützt werden, die eigenen Kinder vor Gefährdungen zu schützen. Viele Inhalte der pädagogischen Arbeit haben präventiven Charakter und/oder dienen der Abwendung potentieller Kindeswohlgefährdungen.

Ergeben sich in der Betreuungsarbeit Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, wird durchgehend eine kollegiale Beratung im Team gewährleistet. Zudem wird eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) beteiligt. Dabei werden folgende Schritte/ Gesichtspunkte erörtert:

  • Informationssammlung (Welche Anhaltspunkte liegen vor?)
  • Gewichtung der Informationen
  • Hypothesenbildung (z. B. Liegt aufgrund von Kriterien eine akute Gefährdung vor?)
  • Prognosen/Vereinbarung weiterer Maßnahmen

 

Die Sorgeberechtigten sowie das Kind werden in die Gefährdungseinschätzung einbezogen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.

Bei gewichtigen Anhaltspunkten der akuten Gefährdung eines Kindes wird das Jugendamt umgehend vorab telefonisch und zusätzlich mit einem Meldebogen/Aktenvermerk schriftlich informiert. So lässt sich zeitnah das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.

Eine entsprechende Dienstanweisung mit entsprechenden Handlungsschemata bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung liegt den MitarbeiternInnen vor.

Bei familiären und/oder persönlichen Krisen wird durch sofortige Einbeziehung des Jugendamtes versucht, die Situation der Familie bzw. des Kindes/Jugendlichen zu entschärfen. Durch die Klärung der aktuellen Problemkonstellation und ggf. dem Führen von Deeskalations- und Vermittlungsgesprächen in und nach der Krise wird das Kind/der Jugendliche im Rahmen der Möglichkeiten der Flexiblen Hilfen begleitet (unter Einbeziehung des Jugendamtes).

Bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung werden sofort adäquate Maßnahmen eingeleitet und das Jugendamt umgehend informiert.

In Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen, findet eine Kontaktaufnahme und Kooperation mit dem Jugendamt, den Erziehungsberechtigten, der Schule u.ä. statt.

Bei Bedarf werden zusätzliche Hilfemaßnahmen (Fremdunterbringung, Therapie, psychiatrische Versorgung etc.) angeregt.

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche für ihre gesunde Entwicklung auf (körperliche) Nähe, Zuwendung und Geborgenheit angewiesen. Diese suchen sie nicht nur bei Eltern, Geschwistern, Gleichaltrigen etc., sondern u. a. auch bei den professionellen HelferInnen.

Alle MitarbeiterInnen sind verpflichtet, den Schutz jedes Kindes/Jugendlichen vor Übergriffen durch Erwachsene sowie durch andere Kinder und Jugendliche sicherzustellen.

Die Sicherung des Kinderschutzes hat Vorrang vor anderen Arbeitsaufträgen!