Zielgruppe:
Wir richten unser Angebot an Familien, Lebensgemeinschaften und Elternteile mit Kindern und Jugendlichen
- in schwierigen/besonderen Lebens- und Problemlagen, mit und ohne Einschränkungen/Erkrankungen (psychischer/körperlicher/geistiger/seelischer Art, Suchterkrankung usw.)
- die einen intensiven Hilfebedarf hinsichtlich Erziehungs- und Versorgungsaufgaben aufweisen
- bei denen eine Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder droht, weil bei weiterem Verbleib der Kinder von einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden muss
- die ein individuelles, bedarfsorientiertes, flexibles Setting benötigen, weil vorherige Hilfen nicht ausreichend waren
- die Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme im sozialen, emotionalen und schulischen Bereich haben
- bei denen eine gemeinsame Perspektive mit ihrem Kind/ihren Kindern noch oder teilweise ungeklärt ist oder bereits ein Kind/Kinder fremduntergebracht wurden und eine Rückführung angestrebt wird Hilfeart, gesetzliche Grundlagen
Das „Familienhaus“ stellt ein intensives, ambulant betreutes Unterstützungsangebot dar, für Familien mit diversen Problemlagen und einem intensiven Unterstützungsbedarf.
Die sozialpädagogische Hilfe startet mit einer ambulanten Vorbetreuungsphase. Es folgt der Einzug in eine für die Familie vorgehaltene teilmöblierte Wohnung (Küche), in einem Mehrfamilienhaus (5 Wohneinheiten), in Wiebelskirchen. Die Büroräume des pädagogischen Betreuungspersonals befinden sich ebenfalls im Haus. Die Maßnahme orientiert sich im Verlauf am individuellen Hilfebedarf der Familien, für einen vorgesehenen Zeitraum von ca. einem Jahr. Abweichungen hiervon sind möglich und gewünscht, um die Hilfe individuell und passgenau für die Familien zu gestalten. Im Anschluss erfolgt eine ambulante Nachbetreuung in einer des Trägers unabhängigen Wohnung.
Plan B GmbH – Hilfe zur Selbsthilfe – Kuchenbergstr. 92 – 66540 Neunkirchen – Tel.: 06821/N.N.
Geschäftsführung: Vivien Erfurth-Heinz
Eingetragen beim Amtsgericht Saarbrücken – HRB 108599 – St.-ID: 040/116/62159 11
§ 19 SGB VIII Mutter/Vater-Kind-Maßnahme
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Lage, Objektbeschreibung, Infrastruktur
Das „Familienhaus“ befindet sich zentral gelegen, umgeben von guter Infrastruktur (Geschäfte des täglichen Bedarfs, Apotheken, Ärzte, Schulen, Kindergärten, Freibad, Busverbindungen, Wälder, Spielplatz etc.). in einem dreigeschossigen Gebäude in Wiebelskirchen, dem größten Stadtteil der Kreisstadt Neunkirchen. Im Haus werden fünf Wohnungen vorgehalten, die alle über drei Zimmer, Küche und Bad verfügen. Eine der Wohnungen im Erdgeschoss ist mit einem behindertengerechten Badezimmer ausgestattet und verfügt über eine eigene kleine Terrasse.
Die Büroräume des pädagogischen Betreuungspersonals befinden sich im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses, in einer 2 ZKB-Wohnung. Die mittlere Etage des Hauses bietet eine kleine Gemeinschaftsterrasse, mit Sitz- und Spielmöglichkeit für die Familien mit Kindern.
Auf dem angrenzenden eingezäunten Grundstück stehen Sitz- und
Spielgelegenheiten für die Familien zur Verfügung.
Angebotsbeschreibung und Ziele
Das Angebot des Familienhauses ist in der Regel für eine Dauer von ca. 12 Monaten, ab Einzug in das Familienhaus vorgesehen, kann jedoch individuell hiervon abweichen, ja nach Verlauf und Entwicklung innerhalb der Maßnahme. Für die Dauer der Maßnahme bezieht jede Familie eine eigene Wohnung im
Haus, die vom Träger untervermietet und durch ALG 2 oder Selbstzahlung finanziert wird. Haustiere können nach Absprache mit dem Träger mitgebracht werden. Das Fachpersonal hat, unter Wahrung der Privatsphäre, mit einem Schlüssel Zutritt zu den Wohnungen, um Interventionen in Krisensituationen sicherzustellen.
Die Fachkräfte erarbeiten gemeinsam mit den Familien Lösungswege, durch intensive Betreuung und Begleitung. Unter Einbezug der individuellen Ressourcen der Familien, sollen diese durch fachliche Anleitung, Unterstützung, Begleitung und Hilfe zur Selbsthilfe schrittweise selbständig Lösungen erarbeiten.
Das Ziel des Familienhauses ist es, eigene Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese einzuüben, für langfristige, dauerhafte und tragfähige Lösungen. Im Vordergrund steht der Prozess, perspektivisch sicher handeln und intervenieren zu können.
Die Familien erhalten vom Fachpersonal Unterstützung und Begleitung bei allen Themen des alltäglichen Lebens, wie z. B.:
- in Krisen- und Konfliktsituationen
- bei Erziehungsthemen
- bei der Betreuung, Versorgung und Förderung der Kinder
- bei der Kommunikation und der Vernetzung mit/zu anderen Institutionen/Einrichtungen etc. (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Therapeuten, Ärzte usw.)
- bei der Gesundheitsvorsorge
- in finanziellen Angelegenheiten
- bei der Sicherstellung der Grundversorgung
- bei der Haushaltsstruckturierung,
- bei der Entwicklung und Strukturierung eines geregelten Tagesablaufes,
- im Umgang mit Ämtern, Behörden und Antragsstellungen
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über ambulante Fachleistungsstunden und wird durch das für die jeweilige Familie zuständige Jugendamt sichergestellt. Die Betreuungsintensität und die Details werden zu Beginn der Maßnahme im Hilfeplanverfahren festgelegt, in Absprache zwischen dem Jugendamt, den Familien und den Fachkräften. Die Vereinbarung erfolgt in Orientierung an ein angebotenes Wahlleistungssystem und wird im Hilfeverlauf regelmäßig evaluiert und angepasst.
Die Betreuung der Familien wird durch ein multiprofessionelles Team von (heil-) pädagogischen Fachkräften mit Zusatzqualifikationen sichergestellt, die in Teilzeit/Vollzeit arbeiten. Der flexible Arbeitseinsatz des Betreuungspersonals orientiert sich am individuellen Bedarf der Familien und wird über vorübergehende Anhebung des Stellenumfangs der Fachkräfte sichergestellt.